- Plangebiet ist überwiegend Gewerbegebiet im Sinne von §8 BauNVO
- Zugelassen sind nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe aller Art,
Großhandelsbetriebe und nichtgroßflächige EH-Betriebe mit Sortimenten ohne Zentrenrelevanz.
- Grundflächenzahlen mit 0,8 und Baumassenzahlen mit 10,0 für optimale Nutzung der Baugrundstücke.
- Großzügig ausgewiesene Baugrenzen
- Große Flexibilität bei der Anordnung der baulichen Anlagen.
- Keinerlei Einschränkungen bei der Gebäudegestaltung.
- Breitbandanschluss ist mittels Lichtwellenleiter möglich.