K U R Z P R O T O K O L L
Sitzung der Verbandsversammlung am 7. März 2023
Ort: Bürgerhaus Schranne, Giengen
Beginn der öffentlichen Sitzung: 17.00 Uhr
Ende der öffentlichen Sitzung: 17.14 Uhr
TOP 1 Begrüßung der neuen Mitglieder und Wahl in den Verwaltungsrat
Seitens der Stadt Giengen wurde Frau Stadträtin Sylvia Gohle als neues Mitglied in der Verbandsversammlung begrüßt. Als Stellvertreter für das ordentliche Mitglied, Herr Stadtrat Hermann Mader, wurde Herr Stadtrat Simon Zimmermann begrüßt.
Der Verwaltungsrat setzt sich aus den gewählten Vertretern der Verbandsmitglieder zusammen. Seitens der Stadt Giengen musste nun ein stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat gewählt werden.
Die Verbandsversammlung wählt Frau Stadträtin Sylvia Gohle als stellvertretendes Mitglied für Frau Stadträtin Monika Albrecht-Groß in den Verwaltungsrat.
TOP 2 Bestellung des Kaufmännischen Geschäftsführers
Nach § 11 der Verbandssatzung besteht die Geschäftsführung des Zweckverbandes Industriepark A7 Giengen/Herbrechtingen aus einem kaufmännischen Geschäftsführer und einem technischen Geschäftsführer. Die Verbandsversammlung bestellt die Geschäftsführer auf gemeinsamen Vorschlag des Verbandsvorsitzenden und dessen Stellvertreters für die Dauer von 5 Jahren.
Frau Heike Lessner wird ab 1. April 2023 für 5 Jahre zur Kaufmännischen Geschäftsführerin bestellt. Die Amtszeit endet am 31. März 2028.
TOP 3 Neubestellung der Kassenverwalterin
Nach § 11 Abs. 2 der Verbandssatzung wurde festgelegt, dass die administrative Abwicklung der kaufmännischen Betriebsführung, dazu gehört auch die Kassenverwaltung, bei der Stadt Herbrechtingen liegt. Aufgrund von Personalwechsel ist die Kassenverwalterin neu zu bestellen.
1. Ab 1. April 2023 wird Frau Franziska Weiss als neue Kassenverwalterin des Zweckverbandes "Industriepark A7 Giengen / Herbrechtingen" bestellt.
2. Die Bestellung endet bei Widerruf der Bestellung durch den Zweckverband "Industriepark A7 Giengen / Herbrechtingen", insbesondere dann, wenn das aktive Beschäftigungsverhältnis von Frau Franziska Weiss bei der Stadt Herbrechtingen beendet wird.
TOP 4 Beschluss über erstattungsfähige Kosten und Leistungen an die Verbandsmitglieder für das Jahr 2022
Im Regelfall hat nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung der Verwaltungsrat die erstattungsfähigen Kosten zu beschließen. Aus organisatorischen Gründen aufgrund von Personalwechsel und der zu fassenden Beschlüsse wurde die angedachte Sitzung des Verwaltungsrates zur Verbandsversammlung umorganisiert.
Nachdem der Zweckverband über kein eigenes Personal verfügt, werden die entsprechenden Verwaltungsleistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltungen Giengen und Herbrechtingen ausgeführt.
Die im Haushaltsjahr 2022 erstattungsfähige Kosten und Leistungen der Verbandsmitglieder werden wie folgt festgelegt:
Stadtverwaltung Giengen: 4.449,12 EUR
Stadtverwaltung Herbrechtingen: 21.996,60 EUR
Der Zweckverband hat diese Kosten zu erstatten.
TOP 5 Berichte der Geschäftsführung
Keine.
TOP 6 Verschiedenes / Anfragen
Organisatorische Änderung bei der für den 5. Dezember 2023 angesetzten Verbandsversammlung. Die Sitzung findet, entgegen der Planung, im Sitzungssaal des Rathauses in Giengen statt.